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Infothek

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Ziele
Zu Beginn und im Verlauf der Behandlung ist, neben Anamneseerhebung und Befundaufnahme, die Zielformulierung sehr wichtig. Ziele geben einen klaren Rahmen für die Zusammenarbeit. Für die Erreichbarkeit von Zielen ist es häufig notwendig das Umfeld, Angehörige und andere Berufsgruppen mit einzubeziehen und deren Ressourcen zu nutzen. Ziele können deshalb auch außerhalb des ergotherapeutischen Settings liegen und mit Unterstützung der Therapie und des Umfeldes erreicht werden. Auf dem Weg zum Ziel kann der aktuelle Status immer wieder mit Hilfe von Screening- und Testverfahren für einzelne Funktionen überprüft werden. Die Betätigung, die im Fokus steht, wird analysiert und meist in Teilschritte gegliedert. Damit wird es notwendig Teil- oder Feinziele zu formulieren. > Ergotherapie > Smarte Ziele

Zu guter Letzt
freuen wir uns, wenn diese Informationen ihr Interesse geweckt haben. Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung und ergänzen weitere Inhalte!

Zusammenarbeit
Im Sinne unserer Patienten ist uns die Zusammenarbeit mit ihrem Umfeld und anderen beteiligten Berufsgruppen sehr wichtig um die ergotherapeutische Behandlung effizienter und erfolgreicher zu gestalten. Dazu ist das Unterzeichnen einer Schweigepflichtsentbindung und das Einverständnis der jeweiligen Person notwendig. > Ziele

Zuzahlung
Für die Behandlung, die aufgrund einer Verordnung des Arztes ausgeführt und von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird, müssen Personen, die älter als 18 Jahre sind eine Zuzahlung leisten. Diese ist Teil der Behandlungsvergütung und wird uns bei der Abrechnung vom Gesamtbetrag anteilig abgezogen. Die Zuzahlung setzt sich aus 10% des Gesamtwertes der Verordnung und 10 Euro Zuzahlungsgebühr zusammen. Erwachsene Personen müssen bis zu 2% ihres Bruttoeinkommen an Zuzahlungen (Heilmittel, Medikamente u.a.) leisten. Chronisch kranke Personen bis zu 1%. Ist diese Obergrenze erreicht, kann mit Einreichung der Originalbelege bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Kann die Person eine Zuzahlungsbefreiung vorlegen, wird keine Zuzahlung berechnet und die Krankenkasse übernimmt die Gesamtsumme für die jeweilige Verordnung.